Lanzarote Dezember 2011
Lanzarote Dezember 2011
Gesundheitsstudie 2012
Gesundheitsstudie 2012

AGB 

 

1.Zahlung 
Die Beiträge sind alle 14 Tage im Voraus fällig und werden per Lastschrift, vom Mitglied angegebenem Konto abgebucht. Kommt das Mitglied für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Zahlung des Beitrages in Verzug, so ist der gesamte bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch fällig werdende Beitrag sofort zur Zahlung fällig. Wer einen ermäßigten Beitrag in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, dem Sportpark seine Anspruchsberechtigung durch eine entsprechende Bestätigung jährlich unaufgefordert vorzulegen. Anderenfalls erhöht sich der Beitrag auf den regulären Normaltarif.

2. Haftung
Jedes Mitglied nutzt die Einrichtung des SPORTPARKS auf eigene Gefahr. Der SPORTPARK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

3. Ruhezeiten
Sofern das Mitglied aufgrund einer Krankheit seine Rechte aus der Mitgliedschaft nicht wahrnehmen kann gilt und zwarnur für volle Kalendermonate folgende Regelung: Das Mitglied weist durch ein zeitlich befristetes ärztliches Attest nach, aufgrund welcher Diagnose es seine Rechte im Bereich Gerätschaften und Kurse nicht wahrnehmen kann. Das Mitglied zahlt für diese Zeit der Krankheit seine Mitgliedsbeiträge weiter. Den Zeitabschnitt zwischen Beginn und Beendung der Krankheit kann das Mitglied kostenlos im Anschluss an die vereinbarte Vertragslaufzeit nachholen. Ruhezeiten können nicht ausgezahlt werden.

4. Kündigungsrecht 
4 a. Die Mitgliedschaft kann nach Vertragsabschluss von beiden Vertragspartnern innerhalb eines Monats ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

4 b. Sodann kann die Mitgliedschaft von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag  um die Grundlaufzeit bzw. die Dauer der Mitgliedschaft. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten ein Monat zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4 c. Gerät das Mitglied mit dem zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag für zwei aufeinander folgende Monate oder einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags in Höhe eines Betrags in Verzug, der den Mitgliedsbeitrag für zwei Monate erreicht, kann der Sportpark das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt.

4 d. Außerordentliches Kündigungsrecht: Sofern sich für ein Mitglied wegen eines Wechsels des Hauptwohnsitzes mehr als zusätzlich 20 km Anfahrt zum SPORTPARK ergeben, ist es gegen Vorlage eines behördlichen Nachweises berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Monats zu kündigen.

5. Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung zu beachten und die Anweisungen des Personals zu befolgen. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist nicht gestattet.Vertragsergänzungen und –änderungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Änderungen der Kursangebote und Öffnungszeiten bleiben vorbehalten.Für den Inhalt der Schließfächer und der Garderobe wird keine Haftung übernommen.

6. Sportverein Ennert e. V.
Das Mitglied erklärt gleichzeitig den Beitritt zum SPORTPARK Ennert e. V., der im wesentlichen Outdoor-Aktivitäten zusätzlich zu den Leistungen des SPORTPARK anbietet. Ein zusätzlicher Beitrag fällt für die Mitgliedschaft im SPORTPARK ENNERT e. V. nicht an. Die Mitgliedschaft endet automatisch, sobald der vorliegende Vertrag, egal aus welchem Grund, beendet wird.

7. Sondertarife
Bei Sondertarifen sind Sonderleistungen ausgeschlossen. Die Sonderleistungen finden Sie auf unserer Internetseite unter „Sonderleistungen“.

8. Firmenmitgliedschaft
Bei einer Firmenmitgliedschaft handelt es sich grundsätzlich um einen Sondertarif (Punkt 7). Die Mitgliedschaft ist nur in Verbindung mit einem Firmenfirnessvertrag / Sponsoringvertrag der jeweiligen Firma gültig und beginnen mit Vertragsabschluss, durch den Mitarbeiter. Sollte der Firmenvertrag der Firma gekündigt werden, enden die bestehenden Mitgliedschaften, welche über die Firma abgeschlossen wurden, automatisch.

 

 

Sportpark-Quiz
Finde uns auf Facebook

Sportpark Ennert KG



Ennert Video